Impressum & AGB
Erklärungen gemäß § 5 der
Endlich Mitarbeiter GbR,
Büssingstraße 9, 38176 Wendeburg
Steuernummer: 13/233/05901
E-Mail: info@endlichmitarbeiter.de
Vertreten durch:
Erik Karsten und Colin-Maximilian Stowar
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Endlich Mitarbeiter GbR, Büssingstraße 9, 38176 Wendeburg
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die zwischen Ihnen und uns, der Endlich Mitarbeiter GbR, Büssingstraße 9, 38176 Wendeburg, geschlossenen Verträge, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. § 305b BGB bleibt unberührt.
(2) Unsere Dienstleistungsangebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Wir können daher vor Vertragsschluss und auch im Nachgang verlangen, dass Sie uns Ihre Unternehmereigenschaft ausreichend nachweisen, zum Beispiel durch Angabe Ihrer UST-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
§ 2 Leistungen der Endlich Mitarbeiter GbR
(1) Die Endlich Mitarbeiter GbR erbringt Beratungs- und Agenturdienstleistungen für Klein- und Mittelständische Unternehmen, insbesondere im Bereich des Onlinemarketing und der Mitarbeitergewinnung.
(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die Endlich Mitarbeiter GbR dabei nicht die Erbringung eines konkreten unternehmerischen Erfolgs auf Kundenseite, sondern lediglich die vereinbarte Dienstleistung an sich.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die Endlich Mitarbeiter GbR, bleibt der Vergütungsanspruch der Endlich Mitarbeiter GbR unberührt.
(4) In Bezug auf die von der Endlich Mitarbeiter GbR zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht die Endlich Mitarbeiter GbR in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(5) Die Endlich Mitarbeiter GbR ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und auch von anderen Dritten erbringen zu lassen.
(6) Die Endlich Mitarbeiter GbR weist darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook, Instagram und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen und einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist die Endlich Mitarbeiter GbR nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch der Endlich Mitarbeiter GbR bleibt in diesen Fällen unberührt. Wir weisen auch ausdrücklich darauf hin, dass Algorithmen von Werbeplattformen wie Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung sowie Änderung unterliegen. Der Endlich Mitarbeiter GbR sind weder die Algorithmen noch etwaige Änderungen bekannt.
(7) Die 100% Geld-zurück Garantie erhält ein Kunde, wenn diese konkret in der Auftragsbestätigung genannt wird. Der Kunde erhält von uns eine 100% Geld-zurück Garantie, das bedeutet, dass die Endlich Mitarbeiter GbR dem Kunden mindestens eine Einstellung eines Mitarbeiters garantiert. Die Einstellungsgarantie ist immer mit einer Karenzzeit von 3 Monaten verbunden. Das bedeutet, dass noch 3 Monate nach Ende der Laufzeit weitergesucht werden kann, wenn der Kunde die Geld-zurück-Garantie in Anspruch nimmt.
(8) Sollte während der Betreuungszeit sich ein Kandidat direkt beim Kunden bewerben, so ist davon auszugehen, dass diese Bewerbung durch die Kampagne der Endlich Mitarbeiter GbR zustande kam. Sollte der Bewerber eingestellt werden hat die Endlich Mitarbeiter GbR dennoch ihren Auftrag erfüllt und es besteht kein Anspruch für die 100% Geld-zurück Garantie.
(9) Der Wortlaut „qualifizierte Bewerbungen“ verspricht im Angebot und auf der Rechnung nicht, dass es sich um mehrere Bewerbungen handeln wird. Die Endlich Mitarbeiter GbR garantiert keine konkrete Anzahl an Bewerbungen / Mitarbeiteranfragen und keinen diesbezüglich bestimmten Erfolg der für den Kunden lancierten Werbekampagnen.
(10) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
(11) Sofern die Endlich Mitarbeiter GbR für den Kunden im Rahmen des jeweiligen Auftrags Landingpages erstellt und Domains zur Verfügung stellt, erfolgt deren Überlassung vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen der Endlich Mitarbeiter GbR und dem Kunden erfolgt durch Annahme des Angebots der Endlich Mitarbeiter GbR. Der Vertragsschluss kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von der Endlich Mitarbeiter GbR nur nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet und für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von der Endlich Mitarbeiter GbR eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen der Endlich Mitarbeiter GbR unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Dienstleistungen sind nicht abnahmedürftig. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise nicht dem Dienstvertragsrecht, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Werkleistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) Die Endlich Mitarbeiter GbR kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Leistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung unserer Werkleistung durch den Kunden voraus. Die Prüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Leistung und etwaige Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Die Endlich Mitarbeiter GbR kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Die jeweilige Leistung gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber der Endlich Mitarbeiter GbR nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel ist ein Mängelprotokoll vom Kunden anzufertigen und der Endlich Mitarbeiter GbR zu überlassen. Das Übermittlungsrisiko des Mängelprotokolls liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist die Endlich Mitarbeiter GbR verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(6) Die Endlich Mitarbeiter GbR ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von der Industrie und Handelskammer Braunschweig öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von der Endlich Mitarbeiter GbR gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von der Endlich Mitarbeiter GbR hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
§ 5 Zahlungen, Preise und Bedingungen
(1) Die Preise, die von der Endlich Mitarbeiter GbR angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen der Endlich Mitarbeiter GbR hat grundsätzlich 7 Tage nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Die Einrichtungsgebühr und die gesamte Jahresbetreuungsgebühr entstehen mit Vertragsschluss und sind spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Die Jahresbetreuungsgebühr wird nach dem Start der Marketing-Kampagne in Rechnung gestellt, spätestens aber drei Monate nach Vertragsschluss, es sei denn der Start der Marketing-Kampagne konnte aufgrund von Gründen aus der Sphäre der Endlich Mitarbeiter GbR nicht erfolgen. Der Kunde hat die Möglichkeit, eine monatliche Zahlung der Jahresbetreuung zu wählen. Sollte der Kunde eine monatliche Zahlung wünschen, hat er das spätestens bei Annahme des Angebots schriftlich mitzuteilen, andernfalls ist die gesamte Jahresbetreuungsgebühr im Voraus zu zahlen. Bei monatlicher Zahlung der anteiligen Jahresbetreuung entstehen Verwaltungskosten in Höhe von 5 %, die monatlich zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
(3) Sofern mit der Endlich Mitarbeiter GbR als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde der Endlich Mitarbeiter GbR ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Ein solches wird spätestens auf Anfrage der Endlich Mitarbeiter GbR zur Verfügung gestellt. Eine der Endlich Mitarbeiter GbR erteilte (SEPA-)Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(4) Die Endlich Mitarbeiter GbR stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die Endlich Mitarbeiter GbR zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(7) Sollte der Kunde die Geld-zurück-Garantie aus §2 (7) in Anspruch nehmen werden pro Monat 1000€ zusätzlich für das Werbebudget einbehalten. Die Differenz wird dann an den Kunden innerhalb von 12 Wochen erstattet.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit die im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannt wird bezieht sich auf die reine Anzeigenlaufzeit. Es können auch nach der Laufzeit noch Bewerbungen vorgelegt werden, bei denen es sich ebenfalls um qualifizierte Bewerbungen handeln kann. Eine einmalig entrichtete Setup-/Einrichtungsgebühr fällt im Verlängerungsfall nicht erneut an.
(2) Eine ordentliche Kündigung des Vertrags mit Beendigungswirkung vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 7 Geld-zurück Garantie
(1) Um von der Geld-zurück-Garantie aus §2 (7) Gebrauch zu machen, ist eine schriftliche Nachricht per E-Mail oder per Post an die Büssingstraße 9, 38176 Wendeburg innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Betreuungszeit erforderlich.
(2) Sollte die Garantie nicht in Anspruch genommen werden, so werten wir dies als erfolgreiche Einstellung.
(3) Sollte die Geld-zurück-Garantie aus §2 (7) Geltend gemacht werden, so kann nur die Pos.: Digitale Mitarbeitergewinnung – Betreuung erstattet werden, ausser es wurde anders schriftlich auf der Auftragsbestätigung vereinbart.

§ 8 Verzug und außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die Endlich Mitarbeiter GbR beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der Endlich Mitarbeiter GbR eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei der Endlich Mitarbeiter GbR vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen vollständig vom Kunden erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält die Endlich Mitarbeiter GbR sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Rechnungsbetrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der Endlich Mitarbeiter GbR in Verzug, ist die Endlich Mitarbeiter GbR berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die Endlich Mitarbeiter GbR wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.
§ 9 Erfüllung
(1) Die Endlich Mitarbeiter GbR wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Endlich Mitarbeiter GbR ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist die Endlich Mitarbeiter GbR gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von der Endlich Mitarbeiter GbR unberührt.
§ 10 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber der Endlich Mitarbeiter GbR zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 11 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass der Endlich Mitarbeiter GbR überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt die Endlich Mitarbeiter GbR insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 12 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von der Endlich Mitarbeiter GbR erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von der Endlich Mitarbeiter GbR für den Kunden erstellt wurden.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Endlich Mitarbeiter GbR nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 13 Haftung
(1) Die Endlich Mitarbeiter GbR haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Endlich Mitarbeiter GbR nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die Endlich Mitarbeiter GbR nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn die Endlich Mitarbeiter GbR und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von der Endlich Mitarbeiter GbR maßgebend. Die AGB der Endlich Mitarbeiter GbR haben immer Vorrang.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der Endlich Mitarbeiter GbR. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz der Endlich Mitarbeiter GbR.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB, ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

(4) Der Gerichtstand ist das Gericht am Standort des Klagenden.
AGB Stand: 01.08.2023 © Vervielfältigung verboten